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Informationen zum gemeinnützigen Verein FKTG
Nachrichten, Mitgliederprofile, interne Dokumente und Fachartikel können nur von Mitgliedern der FKTG vollständig eingesehen und heruntergeladen werden. Alle Nicht-Mitglieder erhalten lediglich einen Einblick über das Leistungsspektrum der FKTG. Sie können sich jederzeit als Mitglied der FKTG registrieren lassen, alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Ich kann mich nicht einloggen, weil ich die Daten nicht mehr weiß. Gibt es eine Lösung?
Eine ausführliche Anleitung Zugang zur Webseite finden Sie hier im Downloadbereich
Der Einlogg-Prozeß verlangt zwei Angaben.
Das LOG-IN besteht immer aus ihrem Nachnamen und ihrem Vornamen verbunden mit einem Punkt, außerdem in absoluter Kleinschreibweise und ohne Umlaute, also zum Beispiel "mueller.jakob". Das Log-in ist nicht änderbar.
Das PASSWORT erhalten Sie als Neumitglied über die Funktion PASSWORT VERGESSEN an Ihre email-Adresse. Es bestehend aus Buchstaben und Zahlen, das Sie bitte nach dem einmaligen Einloggen gleich in ein Passwort Ihrer Wahl ändern.
Haben Sie ihr Paßwort vergessen, so können Sie es sich automatisch nach Eintrag ins Log-in an die von Ihnen eingegebene E-Mail senden lassen.
Sollte das nicht funktionierten oder die von Ihnen eingegene E-Mail-Anschrift existiert nicht mehr, mailen Sie Ihr Problem bitte an die FKTG-Geschäftsführung (GF@fktg.de). Auch ich kann Ihr Paßwort nicht lesen aber ich kann Ihnen ein neues geben, mit dem Sie dann wieder in die Seiten gelangen (und es dann wieder ändern können). Bitte mailen Sie auch Ihre Telefonnummer mit, weil ich das Problem am liebsten im direkten Kontakt mit Ihnen löse. Da ich aber öfter auf Dienstreisen bin, kann sich der Rückruf um einige Tage verzögern.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag in der FKTG?
Der normale Beitrag von 90,00 EUR pro Jahr Jahr gilt für alle Vollmitglieder. Die Unterscheidung nach alten und neuen Bundesländern ist aufgehoben.
Vollzeit-Studierende (ohne Einkommen aus regelmäßiger Tätigkeit) und Auszubildende zahlen 40 EUR pro Jahr. Zum Nachweis ist die Immatrikulationsbescheinigung per Fax (+49 (0)30 - 3061 49 11) oder E-Mail (GF@fktg.de) zu schicken, bei Auszubildenden den Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Seit 2012 besteht zusätzlich zur Printausgabe die Möglichkeit, die FKT auch digital als APP für Apple und Android zu beziehen. Hierfür wird ein Zuschlag von 10,00 EUR auf den geltenden Mitgliedsbeitrag erhoben.
Wann muß der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden?
Laut Satzung der FKTG ist der Mitgliederbeitrag unaufgefordert im Januar (Stichtag 15.01.) eines jeden Jahres zu zahlen. Bei Neumitgliedern beginnt die Mitgliedschaft (einschließlich Versand der FKT) mit dem Eingang der ersten Zahlung.
Inländische Mitglieder sollten zur vereinfachten Abwicklung der FKTG eine Einzugsermächtigung geben. Bei neuen Mitgliedern ist dies Pflicht. Dazu werden nach dem Einloggen unter myFKTG die Bankdaten eingetragen. Dies ist gleichzeitig Ihre Zustimmung zum Einzug durch die Geschäftsstelle. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.
Mitglieder in Europa können eine derartige Zahlung kostengünstig mit EU- bzw. SEPA-Überweisung vornehmen. Aus Übersee kann auch per VISA-Card (und nur mit dieser Karte) bezahlt werden. Siehe Frage "Kann die Abbuchung des Mitgliederbeitrags auch per VISA-Karte erfolgen?)
Auf welches Konto muß das Geld für die Mitgliedschaft bezahlt werden?
Bitte zahlen Sie den Mitgliederbeitrag ein auf das Konto der FKTG Kontonummer 225 990 9000 bei der Berliner Volksbank BLZ 100 900 00.
Aus Ländern der EU kann mit EU-Überweisung zu geringen Inlandsgebühren unter Verwendung von IBAN und BIC überwiesen werden. Aus der Schweiz, Lichtenstein, Island kann mit SEPA-Überweisung ebenfalls zu Inlandsgebühren unter Verwendung von IBAN und BIC überwiesen werden:
IBAN: DE94100900002259909000
BIC: BEVODEBB
Muß ich als Student jedes Jahr eine neue Immatrikulationsbescheinigung bringen?
Ja, es besteht die Pflicht, bis zum Jahresanfang (15.01. des Beitragsjahres) den Nachweis zu erbringen, dass Sie Vollzeit-Student ohne regelmäßiges Einkommen aus einer Tätigkeit sind, anderenfalls werden Sie als "normales Mitglied" mit dem Mitgliedsbeitrag von 80 EUR belastet. Die Geschäftsstelle fordert die studentischen Mitglieder ab Oktober zur Einsendung der Bescheinigung für das laufende Wintersemester vorzugsweise als Scan per email auf. Einsendungen per Fax oder Post sind natürlich ebenfalls möglich.
Kann die Abbuchung des Mitgliederbeitrags per VISA-Card erfolgen?
Ja, allerdings nur über die VISA-Card und nur für Mitglieder aus dem Ausland. Die Abwicklung läuft weltweit über PayPal. Loggen Sie sich zunächst als Mitglied ein und folgen Sie dann
diesem Link zur Überweisung per VISA / PayPal
Ich erhalte die Zeitschrift FKT nicht (mehr). Warum?
Die Zeitschrift FKT wird vom Fachverlag Schiele & Schön als POSTVERTRIEBSSTÜCK versandt aufgrund des Adressenmaterials, das sie von der FKTG erhält. Eine Nachsendung bei Umzug findet trotz Nachsendeantrag bei Postvertriebsstücken NICHT statt.
Insbesondere bei Neumitgliedern kann es schon mal zu Anlauffehlern kommen. Sollte also die nächste Ausgabe der FKT (im Januar und im August gibt es keine FKT-Hefte) nach der Bezahlung Ihres Mitgliederbeitrags nicht kommen, so geben Sie mir (GF@fktg.de) bitte umgehend Nachricht. Wir werden dann mit dem Verlag überprüfen, ob bei der Übertragung der Versanddaten in den Rechner des Verlags ein Übertragungs- oder Tippfehler aufgetreten ist und ihn nötigenfalls umgehend beseitigen.
Sollten Sie indessen die Zeitschrift bislang erhalten haben, aber plötzlich nicht mehr erhalten, so müssen die Ursachen ermittelt werden. Manchmal ist dies der Fall, wenn das Mitglied umgezogen ist (bei Erhalt an die Privatanschrift) oder die Dienststelle gewechselt hat (Bezug an Dienstanschrift).
Bitte ändern Sie Ihre Anschrift auf www.fktg.de. Nach dem Einloggen in die FKTG-Seiten finden Sie rechts oben den Reiter myFKTG. Nach dem Anklicken sehen Sie Ihre "Persönliche Daten". Hier können Sie Ihre Daten eingeben bzw. ändern. Die Änderungen werden der FKTG-Geschäftsstelle augenblicklich zugemailt, die dann überprüft, ob eine Weiterleitung an den Verlag erforderlich ist. Eine extra-E-Mail an die Geschäftsstelle ist NICHT nötig.
Bei Eingang von Änderungen nach dem 15. eines Monats kann es vorkommen, dass die kommende Ausgabe der FKT trotzdem noch an die alte Anschrift zugestellt wird, spätestens aber nach einem Monat ohne FKT-Zustellung hilft nur die direkte Ursachenfindung. Dann muss ich Sie bitten, mir den Sachverhalt kurz per E-Mail (GF@fktg.de) mitzuteilen.
Das gilt auch, für eine nicht erklärbare plötzliche Einstellung der Zeitschrift, was höchst selten ist, aber manchmal durch übermäßiges Interesse an der Zeitschrift durch Nachbarn oder Postbedienstete seine Lösung fand. Bitte warten Sie nicht länger als zwei Monate mit der Informierung der Geschäftsführung, weil danach die nachträgliche kostenlose Zustellung der nicht erhaltenen Exemplare schwierig werden kann.
Eine letzte Möglichkeit für den Nichterhalt der FKT ist dann gegeben, wenn Sie den Mitgliederbeitrag für die FKTG nicht zeitnah entrichtet haben. Nach Eingang des Beitrages werden die nicht versandten Hefte nachgeholt.
Ich bin umgezogen bzw. in meinen persönlichen Daten gab es Änderungen. Was muß ich machen?
Die Zeitschrift FKT wird vom Fachverlag Schiele & Schön als POSTVERTRIEBSSTÜCK versandt aufgrund des Adressenmaterials, das sie von der FKTG erhält. Eine Nachsendung bei Umzug findet trotz Nachsendeantrag bei Postvertriebsstücken NICHT statt.
Seit der Einführung der Mitgliederdatei im FKTG-Internetserver ist jedes Mitglied gehalten, seine Datei zu aktualisieren. Nach dem Einloggen in die FKTG-Seiten finden Sie rechts oben den Reiter myFKTG, nach dem Anklicken dann Ihre Persönlichen Daten. Hier können Sie Ihre Daten eingeben bzw. ändern. Die Änderungen werden der FKTG-Geschäftsleitung augenblicklich zugemailt, die dann die Daten in das Verwaltungssystem übernimmt und an den Verlag weiterleitet. Eine extra-E-Mail an die Geschäftsführung ist NICHT nötig, auch keine gesonderte Mitteilung an den Verlag zum Erhalt der FKT.
Im Gegenteil: Bitte melden Sie Ihre Anschriftenänderung NICHT an den Verlag. Ihr Geschäftspartner als FKTG-Mitglied ist ausschließlich die FKTG-Geschäftsführung (GF@fktg.de). Reklamationen, die sich aus der fälschlichen Meldung beim Verlag Schiele & Schön ableiten (möglicherweise voller Abbonnementspreis des FKTG-Mitglieds), werden nicht von der FKTG geregelt.
Bei Eingang von Änderungen nach dem 15. eines Monats kann es vorkommen, dass die kommende Ausgabe der FKT trotzdem noch an die alte Anschrift zugestellt wird, spätestens aber nach einem Monat ohne FKT-Zustellung hilft nur die direkte Ursachenfindung. Dann muss ich Sie bitten, mir den Sachverhalt kurz per E-Mail (GF@fktg.de) mitzuteilen.
Ich habe die Zeitschrift FKT abonniert, muss ich doppelt zahlen, wenn ich FKTG-Mitglied werde?
Nein, es gibt eine Vereinbarung mit dem Verlag Schiele & Schön, dass Sie anteilsmäßig nur die FKT-Hefte mit dem vollen Abonnementspreis bezahlen, die Sie bis zur Erlangung der FKTG-Mitgliedschaft erhalten haben. Anschließend greift die Mitgliedschaft und Sie erhalten die FKT im Rahmen eben dieser FKTG-Mitgliedschaft.
Ich habe meinen Mitgliedsbeitrag bezahlt und brauche eine einsprechende Bescheinigung über die Zahlung?
Der Mitgliedsbeitrag wird in Deutschland und Österreich steuerlich behandelt ein Spende. Nach Eingang der Zahlung erhält jedes Mitglied aus DE und AT, das den Beitrag persönlich bezahlt hat, zum Jahresende eine sog. Beitragsbestätigung, aus der die Höhe und der Tag der Zahlung hervorgehen. Diese Bescheinigung dient den Mitgliedern in beiden Ländern zum steuerlichen Abzug des Mitgliederbeitrags in voller Höhe, weil die FKTG als Verein als gemeinnützig (Förderung der Wissenschaft) anerkannt ist.
Soll der Mitgliedsbeitrag nicht vom Mitglied selbst, sondern zum Beispiel von dessen Firma bezahlt werden, so besteht die Möglichkeit, eine Rechnung, ausgestellt auf die Firma, anzufordern. In diesem Falle gibt es keine Spendenbescheinigung, weil das Unternehmen die Rechnung selbst steuerlich geltend machen kann. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer (siehe Frage und Antwort dazu)
Ich/Wir habe/n eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten. Welchen prozentualen Betrag müssen wir dafür ansetzen?
Alle Rechnungen der FKTG zum Mitgliedsbeitrag enthalten keine Umsatzsteuer. Im Regelfall ist dies auch stets auf den Rechnungen vermerkt. Die FKTG ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin für die satzungsgemäße Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, weil sie gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken dient.
Ausnahmen bilden Rechnungen zur gewerblichen Tätigkeit der FKTG, z.B. bei Verkauf von Tagungs-DVD's oder anderen Produkten, auch bei der Ausstellung während der Fachtagungen.
Ich bin arbeitslos bzw. finanziell nicht in der Lage, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Muss ich jetzt meinen Austritt erklären?
Eine pauschale Antwort darauf kann es nicht geben, weil ein finanzielles Zahlungsproblem sehr unterschiedlich interpretierbar ist. Aber selbstverständlich liegt es nicht im Interesse der FKTG, dass Sie in einer solchen für Sie persönlich sicherlich sehr schwierigen Situation gleich austreten müssen und damit als Wechselwirkung vom Arbeitsleben noch weiter abgekoppelt werden. Bitte schreiben (mailen: GF@fktg.de) Sie in solch einem Fall an den Geschäftsführer der FKTG und schildern Sie Ihre Gründe (Vertraulichkeit wird natürlich zugesichert). Der Geschäftsführer wird Ihr Gesuch dem Vorstand zur Kenntnis geben. Wir entscheiden dann im allgemeinen recht verständnisvoll ob, und wenn ja für welchen Zeitraum wir Sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags entbinden können. Sie bleiben im Falle eines Aussetzens der Zahlung volles FKTG-Mitglied mit Zugang zum Internet, allerdings ohne Erhalt der gedruckten FKT.
Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Was muß ich tun?
Sie können Ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende (bis 30.09. zum 31.12.) kündigen, der jährliche Beitrag ist in jedem Falle noch zu entrichten. Sie bleiben dann auch noch Mitglied der FKTG bis zu Jahresende und erhalten bis dahin die FKT.
Eine ausserordentliche Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur in Ausnahmefällen wie schwere Krankheit oder gar Tod des Mitglieds möglich.
Zur Kündigung reicht eine einfache E-Mail an die Geschäftsstelle der FKTG (GF@fktg.de), die mit Erhalt einer Email mit Bestätigung des Kündigungstermins gültig ist. Eine Abmeldung der Zeitschrift FKT ist nicht nötig sondern erfolgt automatisch von uns aus.
Es wäre nett, wenn Sie uns den Grund für Ihren Austritt nennen könnten. Natürlich unterliegt er Ihrer persönlichen Entscheidung, sollte es aber mit der FKTG selbst oder Unzufriedenheit über die Gesellschaft / Zeitschrift zusammen hängen, so wäre es im Sinne einer konstruktiven Kritik sicherlich sinnvoll, dass wir Ihre Gründe kennen. Wir hätten dann die Möglichkeit uns mit Ihren Gründen auseinander zu setzen und vielleicht wenn es uns für die Mehrheit der Mitglieder sinnvoll erscheint auch Dinge zu ändern.
Ich bin erst später im Jahr Mitglied geworden, muss ich trotzdem den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Ja, Sie haben dafür auf der Webseite auch sofort Zugang zu allen bereits erschienenen Ausgaben der FKT. Die aktuelle Jahresübersicht finden Sie unter http://www.fktg.de/fkt.asp?thid=2, die Artikel können Sie zum Ansehen oder Download direkt anklicken.
Bei einem Eintritt ab 1. September zahlen Sie aber nur noch die Hälfte des jeweils geltenden Mitgliedsbeitrags.
Ab Eintritt 1. November brauchen Sie für den Rest des Jahres nichts mehr bezahlen (und erhalten trotzdem die FKT ab der nächsten Ausgabe). Die nächste Beitragsfälligkeit ist dann der 15.01. des Folgejahres.
Die Mitgliedschaft wird von meiner Firma übernommen. Sie braucht dafür eine Rechnung. Geht das?
Ja, das geht. Wer den Mitgliedsbeitrag für Sie bezahlt, ist im Pinzip egal. Sie sind und bleiben in jedem Falle persönliches Mitglied. Bei der Aufnahme von Neumitgliedern besteht die Möglichkeit, die Bezahlung gleich festzulegen.
Wenn Ihre Firma / Ihr Arbeitgeber den Beitrag für Sie bezahlt, senden Sie uns bitte die genaue Rechnungsanschrift der Firma, die dann von uns eine Rechnung erhält. Sollte Ihre Firma nicht zahlen, so stehen Sie als persönliches Mitglied dafür ein und sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Im Falle der Zahlung durch die Firma liegt dort eine Rechnung vor, eine Beitragsbestätigung für die persönliche Steuererklärung wird in diesem Falle nicht ausgestellt.
Unser Mitarbeiter "Herr Soundso" ist Mitglied bei der FKTG. Da wir seine Rechnung bezahlen, möchten wir ihn als Mitglied abmelden --- oder an seiner Stelle Frau "Soundso" als neues Mitglied einwechseln. Geht das?
Das geht so nicht.
Herr "Soundso" ist und bleibt persönliches Mitglied, unabhängig davon, wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt. Eine Kündigung ist nur durch ihn selbst zum Ende eines jeweiligen Jahres möglich. Frau "Soundso" kann selbstverstaändlich gern neues Mitglied der FKTG werden und Sie als Firma können auch ihren Mitgliedsbeitrag übernehmen. Allerdings muss Frau "Soundso" einen eigenen Mitgliedsantrag hier auf den Internetseiten der FKTG stellen und dabei gleich die Rechnungsanschrift eingeben.
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,
Rastatt
www.lawo.de
Lawo, mit Hauptsitz in Rastatt, ist Spezialist für die Entwicklung, das Design und den Bau von digitalen Mischpulten und Routingsystemen für Hörfunk und Fernsehen sowie Liveanwendungen. Hohe Qualitätsansprüche und innovative Technik verbinden sich mit mehr als 40 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der professionellen Audiotechnik.
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